Werner Rofner
ist Inhaber der Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen.

Rosenheim, 1.09.2010. Eine Unternehmensbefragung zeigt, dass der deutsche Mittelstand im Vergleich zu DAX-Unternehmen deutlichen Nachholbedarf bei der Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen hat. Noch stößt das für den Mittelstand wichtige Thema bei den Unternehmen auf begrenztes Interesse. Dies dürfte sich jedoch mit Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum 1.1.2010 kurz- bis mittelfristig ändern. BilMoG zwingt zum Umdenken im Ausfinanzierungsverhalten, ist sich Werner Rofner sicher.
Das BilMoG ist seit 01.01.2010 verpflichtend in Kraft. Ziel ist eine Annäherung des deutschen Bilanzrechts an internationale Bilanzierungsregeln (IFRS). Dadurch wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im handelsrechtlichen Jahresabschluss realistischer dargestellt.
Gerade im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kommt es in der Handelsbilanz bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen zu erheblichen Änderungen, erklärt Werner Rofner. Das bedeutet, dass auch Pensionsrückstellungenen betroffen sind.
Was einmal zugesagt wurde, lässt sich nach Jahrzehnten nicht zurücknehmen. Kann jedoch im Leistungsfall die zugesagte Leistung nicht in voller Höhe aus dem Finanzierungsmittel für die Pensionszusage wie z. B. eine Rückdeckungsversicherung gezahlt werden, müssten die fehlenden Anteile aus dem laufenden Betriebsvermögen bestritten werden.
"Eine solche Situation kann im schlimmsten Fall zur Insolvenz des Unternehmens führen oder diese zumindest beschleunigen. Checken Sie die Möglichkeit der bilanzoptimierten Anpassung und binden Sie erfahrene Experten ein“, empfiehlt der bAV Spezialist Rofner, um die weiteren Handlungsschritte zielorientiert und professionell anzugehen:
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ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsmediatorin(DAA) in der iovos – Beratungsgruppe.
ist als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Partner bei der Pape & Co. Gruppe.