Kai Peter
ist Rechtsanwalt in der iovos – Beratungsgruppe und spezialisiert auf das Bank – und Kapitalmarktrecht sowie das Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Ab dem 11.06.2010 tritt gem. Art. 11 des Umsetzungsgesetzes zur Verbraucherkreditrichtlinie das neue Darlehensrecht in Kraft.
Neben rein kosmetischen Korrekturen kommt es auch zu zahlreichen inhaltlichen Änderungen.
Die Banken haben nunmehr vorvertragliche Informationspflichten zu erfüllen. Danach soll der Verbraucher vor Vertragsschluss über die Bedingungen des Verbraucherdarlehensvertrages informiert und damit in die Lage versetzt werden, verschiedene Angebote, innerstaatlich und europaweit, zu vergleichen. Der Verbraucher ist dabei über die Inhalte des Darlehens vor Vertragsschluss zu informieren. Es wird dabei ein europaweit gültiges einheitliches Muster zur Anwendung kommen. So ist auch die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet.
Darüber hinaus kann der Verbraucher einen Vertragsentwurf des beabsichtigten Darlehens verlangen. Dieser ist kostenfrei dem Verbraucher zur Verfügung zu stellen.
Verbraucherdarlehensverträge können nunmehr auch in elektronischer Form abgeschlossen werden. Die Unterschrift kann dabei durch qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. Der Vertragsabschluss kann aber weiterhin nicht in Textform erfolgen, so dass ein Vertragsabschluss per E-Mail oder Computerfax nicht möglich ist.
Der Verbraucher kann jederzeit einen Tilgungsplan vom Darlehensgeber verlangen, woraus sich die Höhe und die Termine der Teilzahlungen, deren Bedingungen, die nach dem Sollzinssatz berechneten Zinsen sowie die sonstigen Kosten und deren Anrechnung ergeben müssen.
Soweit der Darlehensnehmer sein Darlehen vorzeitig zurückzahlt, kann die Bank eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Gesetzgeberische Neuregelung ist dabei, dass der Vorfälligkeitsbetrag auf 1 % der Summe des vorzeitig zurückzuzahlenden Betrages begrenzt worden ist. Dabei soll der Darlehensnehmer nicht mit zu hohen Kosten vor der vorzeitigen Rückzahlung gehindert werden.
Der Verbraucher ist nach dem Willen des Gesetzgebers besonders schutzwürdig. Vor diesem Hintergrund sind die gesetzgeberischen Änderungen zukünftig zu berücksichtigen.
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ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsmediatorin(DAA) in der iovos – Beratungsgruppe.
ist als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Partner bei der Pape & Co. Gruppe.