Kreditor
Als Kreditor wird in der Regel der Verkäufer von Lieferungen und Leistungen bezeichnet. Im engeren Sinne bedeutet der Begriff Gläubiger oder Kreditgeber, da die Lieferung oder Leistung bis zur Begleichung der Rechnung auf Kredit erfolgt.
Als Kreditor wird in der Regel der Verkäufer von Lieferungen und Leistungen bezeichnet. Im engeren Sinne bedeutet der Begriff Gläubiger oder Kreditgeber, da die Lieferung oder Leistung bis zur Begleichung der Rechnung auf Kredit erfolgt.
ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsmediatorin(DAA) in der iovos – Beratungsgruppe.
ist als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Partner bei der Pape & Co. Gruppe.