Reiner Matthias Wagner
ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Mediator in seiner Kanzlei Reiner Matthias Wagner.

Hier muss zusätzlich das Verhältnis zu den Gesellschaftern geregelt werden.
Es sind insbesondere folgende Bereiche regelungsbedürftig:
Rechtlich besteht ein wesentlicher Unterschied.
Beim Kauf eines Einzelunternehmens oder beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter erworben, das heißt der Vertrag muss alle Gegenstände des Erwerbens einzelnen benennen, - meist geschieht das über eine Bezugnahme auf entsprechende Listen beziehungsweise Unterlagen und Abschlüsse -. Der Käufer tritt in die Rechtsstellung des Unternehmers ein, er übernimmt alle laufenden Geschäfte. Für die Übernahme von Verbindlichkeiten bedarf es der Zustimmung der Gläubiger. Der Käufer haftet, - beschränkbar auf den Bestand des erworbenen Vermögens -, für noch nicht bezahlte Unternehmenssteuern, - Umsatz -, Lohn - und Gewerbesteuer -. Der Käufer ist gesetzlich verpflichtet die bisherigen Arbeitnehmer zu gleich bleibenden Bedingungen zu übernehmen. Der Vertrag kann privatschriftlich geschlossen werden, es sei denn der Kauf bezieht sich auch auf Grundstücke.
Beim Kauf von Anteilen, – Share Deal –, z.B. einer GmbH wird nur die Beteiligung an der Gesellschaft erworben, der notwendige "Inhalt" der Gesellschaft muss durch entsprechende Gewährleistungsklauseln abgesichert werden. Der Käufer tritt in die Gesellschafterstellung ein, ohne dass dadurch die Vorgänge innerhalb des Unternehmens unmittelbar berührt werden. Insbesondere die Verantwortung/Haftung der Gesellschaft für alle Geschäfte und Handlungen der Vergangenheit mit dem gesamten Bestand des Vermögens der Gesellschaft bleibt unverändert, der Käufer übernimmt damit mittelbar die gesamte noch nicht vollständig abgewickelt die Historie mit den entsprechenden Risiken. Der Vertrag bedarf notarieller Beurkundung.
Beim Erwerb von Einzelunternehmen und Beteiligungen an Personengesellschaften werden abschreibbare Wirtschaftsgüter bezahlt, das heißt der Kaufpreis kann verteilt auf die Abschreibungsdauer durch den Käufer steuerlich als Aufwand geltendgemacht werden.
Beim Kauf von Kapitalgesellschaften und entsprechenden Beteiligungen daran kann der Kaufpreis nicht abgeschrieben werden. Der Kauf muss also voll aus versteuertem Geld finanziert
Banken legen nach meiner Erfahrung bei der Finanzierung großen Wert auf vorhandene Eigenmittel und ausreichende Sicherheiten.
Wenn keine hinreichenden eigenen Mittel vorhanden sind, und großes Vertrauen zwischen Verkäufern und Erwerber besteht, kann eine Refinanzierung auch über die Streckung der Kaufpreiszahlung erfolgen.
Genossenschaftsbanken und Sparkassen arbeiten erfahrungsgemäß sehr gut mit den öffentlich-rechtlichen Banken, zum Beispiel LFA und Bürgschaftsbank Bayern, zusammen. Hier ist allerdings zu bedenken, dass das Finanzierungsvolumen zur Größenordnung der jeweiligen Genossenschaftsbank und Sparkasse passt.
Schon länger bestehende persönliche Kontakte des jeweiligen Beraters zu einzelnen Kreditinstituten haben sich hier als äußerst hilfreich erwiesen.
ist als Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Partner bei der Pape & Co. Gruppe.