Leasing

Leasing in Deutschland: vom Computer über Maschinen bis hin zu Autos ist (fast) alles möglich. Dabei überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine monatliche Rate das Objekt für eine festgelegte Zeit.

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  • Mietkauf
  • Sale-and-lease-back
  • Restwert­vereinbarung
  • Leasing mit Kaufoption
  • Planungs­sicherheit
  • Kalkulations­sicherheit

Literatur zu Leasing



Definition Leasing

Leasing ist als alternative Finanzierungsart in Deutschland etabliert und fast jeder Unternehmer hat schon mal etwas geleast oder zumindest davon gehört. Wirtschaftsgüter im Wert von mehr als 200 Mrd. Euro sind in Deutschland Gegenstand von Leasing-Finanzierungen. Der Leasinggeber überlässt dabei dem Leasingnehmer einen Leasinggegenstand zur Nutzung auf Zeit. Der Leasingnehmer zahlt dafür ein monatliches Entgelt, auch Leasingrate genannt. Der Leasinggeber, oft eine Leasinggesellschaft, bleibt in der Regel rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer des Gegenstandes und nimmt diesen in seine Bilanz auf. Nach Vertragsablauf geht der Gegenstand an den Leasinggeber zurück; er kann vom Leasingnehmer oder einem Dritten erworben werden.

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