
Keine Umsatzsteuer auf Minderwertzahlungen
Oktober 2013, Christiane Schwenke, Schmidt & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Fahrzeugleasing ist sehr beliebt. Lästig sind jedoch die Ausgleichszahlungen, die nach Ende der Leasinglaufzeit verlangt werden, wenn das zurückgegebene Fahrzeug durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung eingetretene Schäden aufweist. Hier ist oftmals strittig, ob es sich um normale Gebrauchsspuren handelt oder tatsächlich eine nicht vertragsgemäße Nutzung vorliegt.